Mehr Elterngeld beim zweiten Kind: Kleingewerbe & Geschwisterbonus

Mehr Elterngeld beim zweiten Kind: Geschwisterbonus, Kleingewerbe, Bemessungszeitraumshutterstock_1654146454 2
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Kennst du schon die Möglichkeit wie du beim zweiten Kind mehr bzw. mindestens genauso viel Elterngeld bekommen kannst, wie beim ersten? Dabei ist es egal, ob du zwischen den Kindern als Angestellte/r gearbeitet hast oder nicht. Hier verrate ich dir mehr über den Elterngeld Selbstständigkeit Trick!

Mehr Elterngeld beim zweiten Kind? Ja das geht! Das Geheimnis hat etwas mit dem Bemessungszeitraum, einem Kleingewerbe und dem Geschwisterbonus zu tun.

Kennst du auch schon meine 6 Tipps für eine finanziell entspanntere Elternzeit?

Wie ich zu diesem Elterngeld Selbstständigkeit Trick kam…

Ich selbst bin damals über einen Beitrag von Moni auf ihrem Blog „Tausche Pumps gegen Schlappen“ auf diesen Trick aufmerksam geworden und schließlich auf Diana von Zweitöchter aufmerksam geworden. Diana hat mittlerweile wertvolle Kurse zu dem Thema Elterngeld entworfen.

Elterngeld Booster

Heute möchte ich meine Erfahrungen zu dem Trick mit dir teilen und was mir in diesem Zusammenhang (auch mit dem Geschwisterbonus) erst hinterher bewusst wurde. Für mich – und vielleicht auch für dich – jedoch die Entscheidung insbesondere zu Basiselterngeld und Elterngeld Plus beeinflussen wird.

Interessanterweise scheint es vielen so zu gehen, dass während der Elternzeit der Wunsch nach einer beruflichen Veränderung wächst. Ich habe damals nur aus einer Laune heraus meinen Blog begonnen und wollte dadurch endlich praktische Erfahrungen im Online-Marketing sammeln.

Damals dachte ich noch nicht daran, dass ich dadurch einmal mehr Elterngeld beim zweiten Kind bekommen könnte. Mehr sogar, als beim ersten Kind! Auch über den Elterngeld Bemessungszeitraum oder den Geschwisterbonus beim Elterngeld hatte ich mir damals noch keine Gedanken gemacht…

 

Was ist der Elterngeld Bemessungszeitraum?

Für deine Einkommensermittlung wird ein Bemessungszeitraum gebildet. Grundsätzlich sind die 12 Kalendermonate vor der Geburt deines Kindes dafür maßgebend.

Bei Angestellten entspricht der Bemessungszeitraum der Mutter den letzten 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes (für Väter sind es die 12 Monate vor der Geburt).

Bei Selbstständigen ist es hingegen das letzte abgeschlossene Veranlagungsjahr (vereinfacht: das letzte Kalenderjahr).

Zudem sind immer gesetzliche „Verschiebetatbestände“ zu berücksichtigen. Dies sind z.B. Bezug von Mutterschaftsleistungen oder maximal 14 Monate Elterngeld vom Vorkind.

Den Elterngeld Bemessungszeitraum verschieben, so geht es!

Der Trick ist, den Bemessungszeitraum (der für die Berechnung deines Elterngeldes zugrunde gelegt wird) in die Zeit von vor der Geburt des ersten Kindes zu schieben. Und das schaffst du durch Mischeinkünfte.

Im Wesentlichen müssen diese zwei Dinge zutreffen, damit dies passiert:

  • zwischen deinen Kindern liegen maximal zwei Jahreswechsel
  • Du hast dich im Jahr vor der Geburt des 2. Kindes selbstständig gemacht (z.B. ein (Klein-)Gewerbe angemeldet)

Was ändert sich dadurch? Du hast dann so genannte Mischeinkünfte. Die Elterngeldstelle betrachtet dich dann als Selbstständige und für Selbstständige gilt ein anderer Bemessungszeitraum als für Angestellte.

Kickstart Elterngeld

Der Geschwisterbonus

Wusstest du schon, dass du einen Geschwisterbonus beim zweiten Kind bekommst, sofern das ältere Kind noch keine drei Jahre alt ist? Dieser beträgt mindestens 75€ pro Monat oder 10% vom Basiselterngeld. Haben oder nicht haben…

Solltest du in den Genuss des Geschwisterbonus kommen, solltest du dir dringend ausrechen, ob (oder auch ab wann) du ElterngeldPlus oder doch lieber Basiselterngeld beziehen möchtest.

Denn sobald dein älteres Kind drei Jahre alt geworden ist, entfällt der Geschwisterbonus. Es ist also eine simple Rechenaufgabe, in welcher Konstellation du am Ende mehr raus bekommst bzw. den Geschwisterbonus maximal ausnutzt.

Bemessungszeitraum & Geschwisterbonus an meinem Beispiel erklärt

Mein Sohn wurde im Januar 2019 geboren, meine Tochter im März 2021. Im Jahr 2020 habe ich begonnen diesen Blog zu Schreiben, dafür ein Kleingewerbe angemeldet und Einnahmen über Sponsored Post sowie Affiliate-Links gehabt.

Reich werde ich dadurch nicht, bisher trägt sich mein Blog gerade mal selbst (also Kosten für Hosting, Theme und Plugins werden durch die Einnahmen beglichen). Dennoch musste dafür natürlich ein Kleingwerbe angemeldet werden.

Für mich trafen also die Punkte zu: zwei Kalenderjahre zwischen den Kindern & Anmeldung eines Kleingewerbes + Einnahmen im Jahr vor der Geburt (Mischeinkünfte) & auch noch der Geschwisterbonus.

Bei der Berechnung des Bemessungszeitraums wurden daher nicht die 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz zugrunde gelegt. Stattdessen wurde in meinem Fall noch weiter zurückgeschaut:

  • 2020: hatte ich noch Elterngeld für das 1. Kind (es zählen max. 14 Monate, in meinem Fall also von Januar 2019 bis März 2020)
  • 2019: bezog ich ebenfalls Elterngeld für das 1. Kind
  • 2018: war ich im Mutterschutz vor der Geburt vom 1. Kind

Somit wurde 2017 zu dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld für Kind zwei. In 2017 hatte ich zudem nicht nur einen Vollzeitjob, sondern auch noch einen Minijob, welcher das Elterngeld ebenfalls erhöht hat.

Ein Beispiel: mehr Elterngeld beim zweiten Kind

Der Elterngeld-„Trick“ und was mir erst hinterher „bewusst“ wurde.

Obwohl ich mich eingelesen hatte, wurden mir einige Tatsachen bzw. Fakten erst hinterher bewusst. Dies betrifft unter anderem die Verschiebetatbestände (beim Bemessungszeitraum), die Unterschiede bezüglich des Beginns der Auszahlung sowie die Konstellation von Elterngeld und Einnahmen.

Der Bemessungszeitraum und die Verschiebetatbestände

Ich bin ursprünglich davon ausgegangen, das mein Bemessungszeitraum das Jahr 2018 sein wird. In diesem Jahr hatte ich durch eine Gehaltserhöhung mehr verdient als 2017 und zum Teil auch noch meinen Minijob.

Letzteren aufgrund meiner schwierigen ersten Schwangerschaft und einigen Krankenhausaufenthalten jedoch nur wenige Monate.

Da ich jedoch im Jahr 2018 bereits im Mutterschutz VOR der Geburt meines ersten Kindes war, wurde dieses Jahr ausgeklammert. Denn Mutterschutz oder die ersten 14 Monate Elterngeldbezug für das erste Kind sind sogenannte gesetzliche „Verschiebetatbestände“.

Und Schwups waren wir im Jahr 2017.

In 2017 hatte ich zwar etwas weniger Einkommen in meinem Vollzeitjob, jedoch volle 12 Monate Einnahmen über meinen Minijob.

Im Endeffekt ergaben mein Vollzeitjob plus mein Minijob in Summe mehr, als mein Einkommen in 2018.

Dank dieser Tatsachen hatte ich also mehr Elterngeld als bei meinem ersten Kind bekommen (der Geschwisterbonus kam noch on Top).

Unterschied in der Auszahlung

Als Angestellte/r bekommst du erst nach dem Ende des Mutterschutzes Elterngeld ausgezahlt. Als Selbstständige/r erhältst du bereits direkt ab Geburt das Elterngeld.

Dies ändert zwar nichts an der Höhe bzw. Dauer des Elterngeldes, allerdings war mir dies vorher einfach nicht bewusst.

Basiselterngeld oder Elterngeld Plus trotz Einnahmen: Gewinne nicht der Umsatz zählen!

Da ich drei Jahre Elternzeit eingereicht habe, hat sich für mich die Frage gestellt wie ich mein Elterngeld verteilen möchte. Einnahmen werden dem Elterngeld bekanntlich angerechnet, es sei denn du beziehst Elterngeld Plus.

Aus diesem Grund war meine erste Überlegung vollständig Elterngeld Plus zu beantragen.

ABER! Da hatte ich den Geschwisterbonus beim Elterngeld vergessen…

Bis zum dritten Lebensjahr des älteren Kindes erhältst du 10% Geschwisterbonus des Elterngeldgrundbetrages. Letzterer ist in der Regel beim Basiselterngeld höher als beim Elterngeld Plus. Im Ergebnis bekommst du also mehr Geld vom Staat, wenn du bis zum dritten Geburtstag des großen Kindes Basiselterngeld für das zweite Kind beziehst.

Nachteil: Beim Basiselterngeld werden die Einnahmen natürlich angerechnet. Allerdings zählt der Gewinn und nicht der Umsatz! Sofern du also nicht gerade ein Vermögen einnimmst, sondern gerade einmal die Einnahmen die Kosten decken (wie in meinem Fall), hast du somit keine großen Abzüge zu erwarten.

Elterngeld Booster

Viel Papier: einfach Elterngeld geht anders, jedoch hat es sich am Ende gelohnt…

Mein Elterngeldantrag umfasste am Ende ganze 42 Seiten!!! Das ist ziemlich verrückt und ich gestehe, es ist auch irgendwie etwas nervig sich in dieses Thema einzufuchsen.

Es lohnt sich allerdings, wenn du auch mehr Elterngeld beim zweiten Kind haben möchtest.

Wie sind eure Erfahrungen Rund um das Thema Elterngeld? Kanntet ihr den Trick bereits? Oder habt ihr ihn vielleicht sogar auch schon umgesetzt?

Ich biete leider keine Elterngeldberatung an…

Ich freue mich über jeden Kommentar. Beachte jedoch bitte, dass ich dir leider keine Elterngeldberatung anbieten kann und ich hier lediglich meine Erfahrungen teile und was ich selbst erlebt und dadurch gelernt habe.

Den passenden Kurs für mehr Elterngeld beim 2. Kind findest du bei Diana.* Mein Wissensstand dazu ist nicht mehr aktuell und da keine weiteren Kinder geplant sind, für mich auch nicht mehr von Interesse diesen aktuell zu halten.

Was ich dir jedoch ans Herz legen möchte: befasse dich rechtzeitig mit der Thematik. Lese dich selbst rein und recherchiere. Die Elterngeldstelle wird dir nicht freiwillig mehr zahlen. 😉

Liebste Grüße

Bea

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66 Kommentare

  1. Hi, ich finde deinen Beitrag SEHR interessant!
    Ich bin Angestellte und gerade mit Kind 1 schwanger. Ich möchte gern mindestens ein zweites Kind, und das, wenns klappt, so 2 Jahre nach dem ersten.
    Ich hsbe natürlich große Sorgen, wie das mit dem Geld nach der Geburt des zweiten Kindes klappen soll, da ich zwischendrin nicht arbeiten gehen möchte, dafür ist mir Kind 1 da einfach noch zu klein.
    Du sagtst, wenn man ein Jahr vor Geburt von Kind 2 das Kleingewerbe anmeldet, hat man die dargestellten Vorteile.

    Nun habe ich jetzt bereits seit ca. 1,5 Jahren mein Kleingewerbe als Übersetzerin, und übe es mal mehr, msl weniger aus, ksnn es aber jederzeit natürlich aktivieren.

    Ist das jetzt relevant, dass ich mein KG schon länger habe? Ist der Zeitpunkt des Erstellens des KG wichtig?

    Ich wäre ausgesprochen dankbar für eine Antwort!

    Lg, Lilly

  2. Emil steht Kopf

    Hallo Lilly,
    zunächst herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft 🙂

    Durch dein Kleingewerbe hast du ja jetzt bereits Mischeinkünfte. Von daher müsste bereits jetzt bei Kind 1, bei der Berechnung des Elterngeldes das Kalenderjahr (und nicht die 12 Monate) vor der Geburt des Kindes als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Ebenso wie auch bei Kind 2.

    Ich bin jedoch keine Expertin.Wenn du sicher gehen möchtest, würde ich dir eine Elterngeldberatung z.B. bei Moni von https://tausche-pumps-gegen-schlappen.de/ oder bei Diana von https://zweitoechter.de/telefonberatung-zum-elterngeld-trick/ empfehlen.

    Liebe Grüße
    Bea

  3. Julian & Verena

    Hallo,
    ich hätte eine kurze Frage zu unserem Fall, vielleicht hat ja jemand eine kurze Info.
    Kind1 10/2019 geboren
    Gewerbeanmeldung 12/2020
    Ich bin etwas verunsichert weil ich im Netz sowohl 2 Jahreswechsel und 3 Jahreswechsel lese.
    2019 auf 2020 wäre ein Wechsel. 2020 auf 2021 wäre der nächste Jahreswechsel.

    Könnte mir jemand sagen, bis wann unser 2. Kind auf der Welt sein müsste,
    damit der Elterngeld-Trick bei uns noch funktioniert?

    Bin hin- und hergerissen, ob Kind2 vor Kind1 auf der Welt sein muss oder ob Kind2 irgendwann 2022 auf die Welt kommen darf oder ob wir jetzt bereits zu spät dran sind.

    Danke und viele Grüße
    Julian & Verena

  4. Emil steht Kopf

    Hallo Verena und Julian,

    puh, gute Frage. Probiert doch mal die Berechnung über diesen Rechner aus: https://einfach-elterngeld.de/rechner (mit einem fiktiven Geburtsdatum in 2021 und 2022). Bei mir hat der Rechner prima funktioniert. Alternativ kann ich dir die Elterngeldberatung bei Moni von „Tausche Pumps gegen Schlappen“ empfehlen. Sie steckt da wesentlich tiefer in der Materie und hat auch mir damals einige Fragen beantwortet 🙂

    Liebe Grüße
    Bea

  5. Anastasija

    Hey, vielen vielen Dank für dein Beitrag und so viele Infos! Ich möchte auch eine klein Gewerbe anmelden um genau so viel Elterngeld zu bekommen wie mit dem ersten Kind aber habe trotzdem noch Zweifel ob das wirklich funktionieren wird.
    Darüber hinaus ich habe Angst Mutterschaftsgeld wegen klein Gewerbe zu verlieben. Kannst du mich bitte beruhigen??
    Erster Sohn geb. 17.01.2020 Elterngeld für 1 Jahr / Elternzeit für 2 Jahre.
    Zweites Kind wird Ende März 2022 kommen, Mutterschutz beginnt dann am 15.02.2022.
    Soll ich jetzt noch im Jahr 2021 eine klein Gewerbe anmelden ? Wird das funktionieren ?
    Werde ich dann durch diesen Trick Elterngeld wie im Jahr 2020 bekommen und auch Mutterschaftsgeld von Krankenkasse und Arbeitgeber ? Weil theoretisch bin ich ja noch angestellt in Vollzeit und werde dann ab 18.01.2022 bis 15.02.2022 arbeiten bwz Urlaub nehmen .
    Ich wäre dir sehr dankbar für Hilfe !!

  6. Emil steht Kopf

    Hallo Anastasija,

    prinzipiell müsste es funktionieren. Ich kann jedoch nur dazu raten, ein Kleingewerbe auch wirklich nur dann anzumelden, wenn du auch wirklich vor hast damit Geld zu verdienen bzw. dir damit etwas nebenberuflich aufbauen möchtest.

    Da du immer noch Angestellt bist, würdest du dann Mischeinkünfte haben. Mutterschaftsgeld erhältst du dennoch.

    Du schreibst, dass du Vollzeit arbeitest bzw. angestellt bist. Dann bekommst du doch sowieso ein volles Elterngeld. Dein Elterngeld wird immer auf Grundlage deines Einkommens berechnet. Wenn du Vollzeit arbeitest, dürfte sich doch dein Elterngeld nicht zu deinem vorherigen Unterscheiden (es sei denn, du verdienst jetzt weniger als vorher).

    Viele Grüße
    Bea

  7. Finde den Beitrag wirklich sehr interessant. Bei uns ist es auch ähnlich, nur werde ich zwischen Kind 1 und Geburt Kind 2 noch ein paar Monate in Teilzeit bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten (während Elternzeit) und hab ein Kleingewerbe inzwischen das mir Spaß macht aber nur recht wenig abwirft. Klappt das trotz dem Verdienst dazwischen mit der Verschiebung?

    Liebe Grüße. Steffi

  8. Hallo, vielen Dank für die Infos!
    Mich würde Interessieren, wie das ist wenn zwischen den Kindern fast 3 Jahre dazwischen liegen?
    Kind 1. wurde im Juli 2019 geboren
    Kind 2. wird voraussichtlich im Juni 2022 geboren ..
    Ich möchte gerne Kleingewerbe anmelden.
    Lohnt es sich dennoch in diesem Jahr Kleingewerbe zu beantragen oder hat man dadurch keine Finanziellen Vorteile?

  9. Hallo Bea,
    vielen lieben Dank für diesen klasse Beitrag. Er ist super verständlich geschrieben!!
    Dennnoch habe ich eine kurze Frage.
    Hier erst einmal unsere Fakten aufgelistet:

    – Kind1 geboren im Mai 2020
    – Vor der Geburt von Kind1 habe ich Vollzeit gearbeitet
    – Nach der Geburt von Kind1 im Mai 2020 habe ich ElterngeldPlus bezogen und bin noch bis Mai 2022 in Elternzeit (hatte 2 Jahre eingereicht)
    – seit der Geburt von Kind1 habe ich noch nicht wieder gearbeitet, spiele aber schon länger mit dem Gedanken ein Kleingewerbe zu starten.
    – aktuell bin ich wieder ganz frisch schwanger (Kind2 kommt im August 2022)
    – Elternzeit wird also von Mitte Mai 2022 bis Ende Juni 2022 um ca. 1,5 Monate verlängert (dafür lohnt sich das Einarbeiten einfach nicht, und dann beginnt ja auch schon wieder der Mutterschutz)

    Jetzt endlich meine Frage.

    Da ich also von Mai 2020 bis Juli 2021 (es werden ja nur 14 Monate berrechnet) Elterngeld bezogen habe, reicht es doch wenn ich mein Kleingewerbe im Janur 2022 anmelde, oder muss es noch im Dezember 2021 passieren?
    Denn ich habe ja 2020 und 2021 Elterngeld bezogen, dann 2022 das Kleingewerbe und schwups müsste doch mein Bemessungszeitraum das Jahr 2019 sein, richtig?

    Vielen lieben Dank nochmal, dass du deine Erfahrungen mit uns teilst!!!

  10. Emil steht Kopf

    Hallo Steffi,

    entschuldige zunächst bitte meine späte Antwort. Sofern alle anderen Rahmenbedingungen zutreffen, müsste das funktionieren. Sobald du Mischeinkünfte erzielst, gelten für dich die Berechnungen wie bei Selbstständigen und somit verschiebt sich der Bemessungszeitraum.

    Liebe Grüße
    Bea

  11. Emil steht Kopf

    Hallo Juliane,

    ja, so müsste es funktionieren 🙂 Ich würde das Kleingewerbe anmelden, sobald zu damit auch wirklich startest.

    Viele Grüße
    Bea

  12. Emil steht Kopf

    Hallo Annika,

    ich fürchte das wird dann nicht mehr funktionieren. Allerdings bin ich auch keine Expertin auf dem Gebiet 😉 vielleicht besprichst du das nochmal mit einer Elterngeld-Beratung oder probierst einfach mal den Elterngeldrechner https://einfach-elterngeld.de/rechner aus.

    Liebe Grüße
    Bea

  13. Hallo vielen Dank für den super Beitrag. Ich hätte dennoch eine Frage, vielleicht kannst du mir dieser beantworten, ist glaube ich etwas kompliziert
    Und zwar mein erstes Kind kam am 30.08.2020 auf die Welt, beziehe nun Elterngeld plus bis 29.4.22 und arbeite auf minijob Basis. Ich bin nun wieder schwanger und habe erneut ein berufsbedingtes Arbeitsverbot, hatte ich auch schon bei der ersten Schwangerschaft.
    Bei der ersten Schwangerschaft habe ich bis Mutterschutz meinen Gehalt aus der Vollzeitstelle erhalten, wie funktioniert das jetzt ? Bekomme ich dann nur noch das Gehalt aus meinen Minijob während des Arbeitsverbot, habe Gelesen man kann sollte die Elternzeit dann unterbrechen um das volle Gehalt dann wieder ausgezahlt zu bekommen, ist das wirklich so ? Zudem möchte ich mich ab 1.1.22 ein Nebengewerbe in der Landwirtschaft anmelden, klappt dadurch der Elterngeld dann auch wirklich ?
    Ich danke für einen Antwort ☺️
    Liebe grüße

  14. Emil steht Kopf

    Hallo Steffi,
    wenn du ein Beschäftigungsverbot hast, würde ich zunächst klären, ob dieses für alle Beschäftigungen gilt. Wenn dieses jede Tätigkeit einschließt, wird es schwierig sich nebenbei selbstständig zu machen. Bezüglich der genauen Berechnungen rate ich dir zu einer Elterngeldberatung, z.B. bei Diana von Zweitöchter oder Moni von Tausche Pumps gegen Schlappen.
    Liebe Grüße und eine schöne Schwangerschaft 🙂
    Bea

  15. Hey Steffi,
    erst einmal – Super Beitrag!

    Meine Tochter ist im Februar 2021 geboren und wir wünschen uns für 2022 noch ein Geschwisterchen.
    Meinst du ich könnte ein Kleingewerbe Rückwirkend für Dezember 2021 beantragen, da ich dort tatsächlich Kränze erstellt habe und auch verkauft aber ohne Gewerbe!
    Würde mir das etwas bringen ?

    Bekomme ich trotzdem mein normales Mutterschaftsgeld wie auch bei Kind 1 ?
    Ganz lieben Dank

    Liebe Grüße
    Anna

  16. Hi, super Beitrag jedoch weiss ich nicht ob es bei mir auch zutrifft… meine Tochter wurde im Oktober 2020 geboren habe davor in Vollzeit und auf 450€ gearbeitet. Und jetzt habe ich mir überlegt auch ein kreatives Kleingewerbe anzumelden. Und Kind 2 ist in Planung. Wenn ich jetzt ein kG anmelde wann müsste dann Kind 2 zur Welt kommen noch 2022? oder ist es eh schon zu spät? Danke schon mal im Voraus

  17. Hallo,
    funktioniert das auch mit dem 3. Kind? Folgende Konstellation bei uns.
    Meine Frau wurde kurz vor der Geburt des ersten Kindes gekündigt (April 2018) und bezieht seitdem Elterngeld oder Muttschaftsgeld, ist also nicht angestellt.
    1. Kind: Geburt Juli 2018
    2. Kind: Geburt März 2020
    3. Kind: vorraussichtlicher Geburtstermin: August 2022
    Wenn sie jetzt eine Kleingewerbe anmeldet, wird dann der Bemessungszeitraum auch bis ins Jahr 2017 zurück verlegt, da sie in den Jahren 2018,2019,2020,2021,2022 immer Elterngeld(plus) bezogen hat?

    Viele Grüße!

  18. Emil steht Kopf

    Hej Anna,

    du kannst das Kleingewerbe auch einfach jetzt noch anmelden.

    Viele Grüße,
    Bea

  19. Emil steht Kopf

    Hallo Moni,

    ich glaube, euer zweites Kind müsste dann dieses Jahr noch auf die Welt kommen. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, würde ich dir eine Elterngeldberatung empfehlen 🙂

    Viele Grüße
    Bea

  20. Emil steht Kopf

    Hallo Jan,

    ja, ich glaube das funktioniert. Schau doch mal bei Diana von Zweitöchter vorbei, ich glaube sie hatte dazu etwas geschrieben,

    Alles liebe für euch und viele Grüße
    Bea

  21. Andrea von Bloh

    Hallo, vllt können sie mir helfen meine 1. Tochter ist am 23.05.2019 geboren, zurzeit bin ich wieder schwanger das wahrscheinlich am 02.08.2022 geboren wird. Ende 2020 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet. Reicht dies noch um das vorherige Elterngeld angerechnet zu bekommen oder sind die beiden schon zu weit auseinander

    Lg Andrea

  22. Hallo , danke für dein Blog es ist sehr hilfreich .

    Wie kann ich bei mir am besten vorgehen ?

    Bis zum 1. Kind war ich Vollzeit beschäftigt
    1. Kind
    Nov.2020
    Wegen Corona dürfe ich nicht arbeiten
    Elternzeit 12 Monate
    3 Monate Teilzeit
    Jetzt erfahren daß ich in der 10. Woche bin
    Wegen Corona darf ich wieder nicht arbeiten

    Ich würde gern ein klein Gewerbe anmelden
    Da ich Schulungen als Wimpernstylistin gemacht habe .

    Jetzt 2. Kind

  23. Hallo,
    vielen Dank für den klasse Beitrag.

    Ich habe bis 1/2022 Elterngeld bekommen (Sohn geboren 25.1.21). Wir planen das 2. Kind und hoffen es kommt 2023 zur Welt. Ich arbeite erst ab 05/22 in Teilzeit und habe somit sogar 3 Monate ohne Elterngeld und ohne Einkommen und daher 3 Monate die mit 0 EUR in die Elterngeldberechnung einfließen. Daher mein Gedanke zur Gewerbeanmeldung.

    Ich hätte zwei Fragen:
    1. Wenn ich noch 2022 ein Gewerbe anmelde und das 2. Kind schon 01/23 kommen würde, reicht das dann aus oder müssen 12 Monate zwischen Gewerbeanmeldung und Geburt 2. Kind sein?

    2. Gibt es einen Mindestumsatz den ich erreichen muss? Ich meine, im Endeffekt will ich das Gewerbe nur anmelden wegen dem Elterngeld und nicht weil ich ein Gewerbe richtig betreiben will. Theoretisch würde 1 Rechnung ausreichen (egal wie hoch), richtig?

    3. Wie ich erfahren habe bekommt man bei Mischeinkommen das Elterngeld direkt nach der Geburt und nicht erst nach dem Mutterschutz. Bekomme ich dann somit tatsächlich 12 Monate Elterngeld? Weil beim 1. Kind habe ich im Endeffekt nur 10 Monate Elterngeld bekommen weil ja 8 Wochen noch Mutterschutz und damit Gehalt.

    Liebe Grüße und danke schon mal 🙂
    Betty

  24. Hallo,
    Ich wollte erstmal mich auch bedanken für die ausführliche Erklärung. Hast du wirklich super erklärt 🙂
    Eine Frage habe ich aber noch und zwar zum Auszahlungszeitpunkt. Du schreibst „Als Selbstständige/r erhältst du bereits direkt ab Geburt das Elterngeld“. Bekommt man dann denn das normale Mutterschutzgeld für 8 Wochen + ausgerechneter EGx12 auf einmal?
    Oder heisst es dass man während der 8 Wochen Mutterschutz mann nicht das volle Gehalt bekommt sonder nur die 65%+10%?
    Ich frage Weill Mutterschaftsgeld kommt ja nicht vom Amt.
    Vielen Dank!
    Liebe Grüße,
    Franziska

  25. Liebe Bea,

    vielen Dank für diesen tollen, aufschlussreichen Blog.

    Ich befürchte, ich bin schon zu spät, aber möchte dennoch meine Situation kurz schildern.

    – In Vollzeit angestellt bis zum 1. Kind im Nov. 2019
    – Elternzeit bis Nov. 2020
    – Seitdem in Teilzeit
    – 2. Kind kommt im Juni 2022
    – Mutterschutz beginnt im Mai 2022

    Ist es jetzt noch möglich ein Gewerbe anzumelden oder hätte dies noch in 2021 passieren müssen?

    Ich freue mich über eine Antwort.

    Herzliche Grüße
    Melli

  26. Hallo liebe Bea,
    Vielen Dank für diesen tollen Beitrag. Mich würde interessieren, ob es bei uns auch noch funktionieren würde 🙂

    Unsere Situation gestaltet sich wie folgt:
    – Vor Kind 1, angestellt in Vollzeit
    – Nov. 2019 Geburt Kind 1
    – Elternzeit bis einschl. Oktober 2020
    – seitdem in Teilzeit tätig
    – Geburt 2. Kind im Juni 2022
    – Mutterschutz beginnt im Mai 2022

    Ich würde mich freuen, wenn du mir eine kurze Rückmeldung geben kannst, ob in unserem Fall auch noch jetzt eine Gewerbeanmeldung möglich ist und Sinn macht.

    Viele Grüße
    Melli

  27. Hallo Bea,

    vielen Dank für den sehr interessanten Beitrag.

    Ich bin etwas verzweifelt… Derzeit bekomme ich für meinen Sohn (geb. Juni 2020) noch Elterngeld. Eigentlich beginne ich im Juni 22 wieder mit der Arbeit. Jetzt habe ich erfahren, dass ich schwanger bin und mein 2. Kind Ende September kommt. Da muss ich ehrlich sagen, wegen knapp 2 Monaten zu arbeiten kann ich nicht nur mir sondern auch meinem Arbeitgeber den Aufwand sparen. Ich habe kein Kleingewerbe angemeldet, weil ich davon nichts wusste. Die Elterngeldstelle hat mir natürlich gesagt, ich bekomme nur den Mindestsatz.

    Kann ich rückwirkend noch ein Gewerbe anmelden oder hab ich da jetzt einfach Pech gehabt ?
    Liebe Grüße
    Madeleine

  28. Emil steht Kopf

    Hallo Madeleine,

    es müsste auch ausreichen jetzt das Gewerbe anzumelden.

    Viele Grüße,
    Bea

  29. Emil steht Kopf

    Hallo Melli,
    der „Trick“ funktioniert in der Regel nur, wenn nur maximal zwei Jahreswechsel zwischen den Geburten liegen. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, würde ich dir eine Elterngeldberatung empfehlen.
    Liebe Grüße und eine schöne Schwangerschaft 🙂
    Bea

  30. Emil steht Kopf

    Hallo Betty,
    zu 1. hatte ich dir ja schon per Mail geantwortet 🙂
    zu 2. ja, theoretisch reicht eine Rechnung.
    zu 3. Gute Frage, darüber habe ich selbst noch gar nicht nachgedacht…ich werde bei Gelegenheit mal auf meinen Elterngeldbescheid schauen.
    Liebe Grüße
    Bea

  31. Hi, mein erstes Kind wurde im April 2021 geboren. Ich habe am 01.03.22 mein Kleingewerbe angemeldet. Der Plan war im Spätsommer oder Herbst „nachzulegen“ mit Kind Nr 2. Naja was soll ich sagen, habe heute (05.03.)festgestellt dass ich schon schwanger bin. Meine Frage ist nun, ob der elterngeld trick überhaupt funktioniert weil ich ja nicht „im Jahr vor der Geburt“ das Gewerbe angemeldet habe sondern nur ca. 9 Monate davor wer konnte ahnen dass das so schnell geht

  32. Franziska

    Hey danke für den tollen Beitrag.

    Wie ist es wenn man schon schwanger ist mit
    Dem 2. Kind ?
    Meine kleine ist 01/2021 geboren und ich bin wieder schwanger und das baby kommt 09/22 kann man sich trotzdem noch selbstständig melden und bekommt dann mehr Elterngeld ?

    Liebe Grüße

  33. Ramona Thumann

    Hallo, ich hätte eine Frage, bin momentan mit dem 2 Kind schwanger, Geburt ist Anfang Juli. Kann ich jetzt noch ein Kleingewerbe anmelden und somit mehr Elterngeld bekommen, macht dies jetzt noch Sinn,oder hätte ich dies letztes Jahr schon machen sollen?? 1 Kind ist im Februar 2020 geboren.

    Ich bitte um einen Rat!

    Viele liebe Grüße
    Ramona

  34. Hey, vielen Dank für die vielen wirklich hilfreichen Infos!
    Ich habe mich schon wund gegoogelt, finde aber nichts zu folgender Konstellation:

    Funktioniert der Trick auch, wenn ich nach dem Elterngeldbezug für das 1. Kind ALG 1 beziehe und ein Kleingewerbe anmelde? Oder muss es eine Teilzeitarbeit parallel zum Kleingewerbe sein, damit das funktioniert?

    Liebe Grüße

  35. Emil steht Kopf

    Hallo Anna,
    das kann ich dir leider auch nicht beantworten. Am besten kontaktierst du dafür nochmal eine Elterngeldberatung.
    Liebe Grüße
    Bea

  36. Emil steht Kopf

    Hallo Ramona,

    ja das könntest du. Allerdings müsstest du dann natürlich auch eine Rechnung stellen bzw. Einnahmen generieren.

    Viele Grüße
    Bea

  37. Emil steht Kopf

    Hallo Franziska,
    das müsste dennoch funktionieren. Zur Not lieber nochmal bei einer Elterngeldberatung nachfragen.
    Viele Grüße
    Bea

  38. Hallo,
    herzlichen Dank für den tollen und sehr informativen Beitrag.
    Ich hab noch eine kleine Frage und hoffe du kannst mir weiterhelfen.

    Ich bin angestellt und selbstständig. Zwischen den beiden Kindern werden knapp mehr als 2
    Jahreswechsel sein. Der Mutterschutz wird jedoch noch vor dem Ablauf des Jahres beginnen und damit auch die Zahlung vom
    Mutterschaftsgeld.

    Zählt dies als Verschiebetatbestand- Also werde ich wieder den bemessungszeitraum vom ersten Kind nehmen können?

    Oder greift da die mehr als 2 Jahreswechsel-Regel?

    Vielen Dank

  39. Hallo,
    vielen Dank für den so hilfreichen Beitrag.
    Habe eine Frage und hoffe, du kannst mir weiterhelfen.
    Mein erstes Kind ist Anfang Februar ’21 (2 Wochen zu früh) geboren. Mein Mutterschutz begann Mitte Januar 2021.
    Wenn ich jetzt ein Gewerbe anmelde und unser zweites Kind 2023 geboren werden sollte, habe ich dann überhaupt einen Vorteil? Oder habe ich großes Pech, dass ich im Januar ’21 noch knapp 2 Wochen gearbeitet bzw. Urlaub hatte und dann das Jahr 2021 für die Berechnung des Elterngeldes genommen wird? Kann ich es noch irgendwie schaffen, dass das Jahr 2020 für die Berechnung herangezogen wird?

    Vielen Dank 🙂

  40. Hallo, ich fand dein Infos voll interessant und hätte dazu noch Fragen. Ich überlege ebenfalls ein Kleingewerbe anzumelden aber bin derzeit im Elterngeld plus Bezug mit 10 Std Arbeit beim Hauptarbeitgeber. Mein Mutterschutz fängt am 31.10. 2022 an von Kind 2 und Kind 1 kam 14.05.2021. da ich 2 Monate nicht ausklammern kann bekomme ich um einiges weniger Elterngeld als wie bei Kind 1. Auch mit dem Geschwister Bonus. Kann ich jetzt noch ein Kleingewerbe anmelden und meine 3 jährige Elternzeit beim Arbeitgeber beenden um den vollen Mutterschutz zu bekommen, darf ich aber dennoch mein Kleingewerbe bis zur Geburt im Dezember weiter ausüben oder bekomme ich dann kein Mutterschutz durch das Kleingewerbe?

  41. Emil steht Kopf

    Hallo Julia,

    herzlichen Glückwunsch zur zweiten Schwangerschaft 🙂
    Soviel ich weiß ist es möglich die Elternzeit vorzeitig beenden zu können. Auch das Gewerbe müsstest du noch anmelden können.

    Ich bin jedoch leider nicht mehr auf dem aktuellen Stand und würde dir daher das eBook und die Kurse von Diana empfehlen (Im Beitrag verlinkt). Das Geld ist wirklich gut investiert.

    Liebe Grüße und alles Gute
    Bea

  42. Christina

    Hi,
    ich habe hier viel Interessantes gelesen. Aber eine Frage bleibt noch offen.
    Kleingewerbe ist vorhanden, aber 3 Jahreswechsel zwischen Kind 2 und 3. Ist der Trick nun hinfällig?
    Liebe Grüße
    Christina

  43. Emil steht Kopf

    Hallo Christina,

    ich bin leider keine Elterngeld-Expertin. Ob es noch weitere Ausnahmen bzw. Möglichkeiten gibt bei mehr als zwei Jahreswechseln weiß ich leider nicht. Wenn du sicher gehen möchtest, würde ich dir empfehlen dich von Diana von zweitöchter beraten zu lassen oder alternativ einen ihrer Kurse (oben verlinkt) zu buchen.

    Liebe Grüße und alles Gute für dich
    Bea

  44. Sehr guter Beitrag. Kurze Frage: hast du in der Zeit in deinem alten Job noch gearbeitet oder nur den Bloggemacht?
    Mein Sohn ist im Februar 2021 auf die Welt gekommen und ich bin im März 2022 mit meinem Nebengewerbe gestartet. Und wir bekommen im September diesen Jahres unser zweites Kind. Ich werde allerdings nicht mehr bei meinem Arbeitgeber arbeiten gehen, da ich dort kein Home Office machen darf und es zu weit ist zu fahren.
    Ich hab Angst dass es dann keine Mischeinkünfte sind obwohl ich noch angestellt bin.

  45. Emil steht Kopf

    Hallo Sarah, ja, ich habe zwischen den Kindern / Elternzeiten noch fünf Monate in meinem alten Job gearbeitet. Viele Grüße, Bea

  46. Hi Bea, danke für deinen Artikel! So gut auf den Punkt gebracht – vor allem im Vergleich zu dem, was man online noch so findet! Eine Frage bleibt: Du schreibst von „maximal“ 14 Monaten Elterngeldbezug bei Kind 1 – gibt es eigentlich auch ein Minimum, das man beachten muss, damit der Trick funktioniert? Bzw. bei 12 Monaten müsste es ja genauso funktionieren, wenn die anderen Dinge eintreffen, korrekt? Danke und viele Grüße

  47. Hallo,
    ich wusste von diesem Trick nichts, bis ich bei meinem zweiten Kind zufällig davon profitiert habe. Erst dann habe ich mich eingelesen, warum die Lohnabrechnungen vom Jahr „davor“ eingereicht werden mussten und habe somit erst davon erfahren. Das kam unerwartet aber hat mich natürlich sehr gefreut, dass mein Kleingewerbe hier auch beim Elterngeld noch Positiv beigetragen hat. Allerdings bin ich zwischenzeitlich umgezogen und habe mein Kleingewerbe deshalb abgemeldet. Ich überlege nun, es an meinem neuen Wohnort wieder anzumelden und wieder zu betreiben. Wäre dieser Trick auch bei einem dritten Kind möglich, wenn diese nahe beieinander liegen, und könnte man so den Bemessungszeitraum wieder auf das Jahr vor Kind 1 verschieben? Das wäre natürlich nicht der Hauptgrund ein Kleingewerbe wieder anzumelden, würde mich aber interessieren. Leider finde ich zu dieser Frage im Netz sonst keine Antwort.
    Vielen lieben Dank und herzliche Grüße

  48. Emil steht Kopf

    Hallo Anna,
    ich habe gehört, dass dies auch beim dritten Kind noch funktionieren müsste. Allerdings bin ich da nicht tief genug im Thema und mein Wissen dazu ist mittlerweile ebenfalls veraltet. Kannst du dir das nicht einmal mit einem Elterngeldrechner online simulieren?
    Viele Grüße
    Bea

  49. Guten Tag, wir haben ungefähr eine ähnliche Situation. Unsere Tochter kam im Januar 2023 zur Welt.
    Meine Frage wäre jetzt ob immer das komplette Jahr ausgeklammert wird, sobald auch nur noch an einigen Tagen Elterngeld gezahlt wird? Wir bekommen im Jahr 2024 noch für 5 Tage Elterngeld im Januar wird somit dann das ganze Jahr 2024 „ausgeklammert“?

    Viele Grüße und Danke
    Jan

  50. Hallo Bea,
    super hilfreicher Artikel und wirklich sehr verständlich erklärt. danke!!!

    eine Frage habe ich jedoch (keine Ahnung, ob ich da einfach auf dem Schlauch stehe)…
    Ich bin aktuell in Elternzeit (2 Jahre sind angesetzt) und beziehe nur im ersten Jahr das Elterngeld.
    Zählt es als Mischgewerbe, wenn ich im 2. Jahr der Elternzeit ein Kleingewerbe anmelde, aber ja „nur“ meinen bestehenden Arbeitsvertrag habe, den ich aktiv nicht ausübe? oder muss ich schon aktiv irgendwo in Teilzeit arbeiten plus das Kleingewerbe haben, damit es als Mischgewerbe zählt?

    Liebe Grüße

  51. Emil steht Kopf

    Hallo Janina,

    lieben Dank für die Blumen
    Da bin ich leider überfragt Hast du es schon auf den entsprechenden Elterngeldseiten recherchiert? Vielleicht würde sich auch eine Elterngeldberatung lohnen?

    Liebe Grüße
    Bea

  52. Hallo Bea,
    danke für die schnelle Antwort.
    eine Beratung wollte ich dann bei Kind Nr. 2 auf jeden Fall machen. aber den Punkt müsste ich natürlich jetzt schon wissen. vllt finde ich noch irgendwo eine Antwort darauf.
    danke trotzdem.
    LG

  53. Hallo,

    ich habe im Juli 2022 meine Tochter bekommen. Wir planen demnächst das zweite Kind. Macht es Sinn sich nun noch Selbstständig zu melden um beim zweiten Kind das selbe Geld zu erhalten auch wenn keine 12 Monate mehr dazwischen liegen würden oder müssen immer 12 Monate dazwischen liegen ?

    Vielen Dank und liebe Grüße

  54. Hallo,
    Vielen Dank für diese ganzen Infos.
    Mein Sohn wurde im August 2022 geboren. Ich beziehe Elterngeld plus und habe einen Minijob. Wir planen aktuell unser 2. Kind und ich bin am überlegen auch ein Kleingewerbe anzumelden. Muss ich das jetzt schon machen auch wenn das 2. Kind erst im Frühjahr 2025 kommt?
    Kann ich noch Einkünfte zu meinem Minijob dazu haben?

    Vielen Dank für alles

  55. Hallo,

    ich habe eine Frage. Meine Tochter ist im September 2022 auf die Welt gekommen. 2023 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet. Ich bin noch weiterhin in Elternzeit und plane nächstes Jahr Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten.
    Mein Mann und ich möchten ein zweites Kind. Am liebsten wwäre uns, wenn der Alterunterschied nicht zu groß ist. Wenn wir 20223/22024 ein zweites Kind bekommen, könnte ich dann den „Elterngeldtrick trotz der Teilzeitarbeit anwenden?

  56. Im Artikel steht, man müsse sich „im Jahr vor der Geburt des 2. Kindes selbstständig“ machen. Woanders liest man aber, dass es einfach vor der Geburt sein muss. Bspw. kann ich mich auch im Januar selbstständig machen und im Laufe des Jahres das 2. Kind bekommen. Das geht doch genauso. Es muss doch nicht schon im Vorjahr das Gewerbe angemeldet werden ODER?

  57. Emil steht Kopf

    Hej, das kann ich dir gar nicht genau sagen. In dem Beitrag teile ich lediglich meine Erfahrungen und meinen Weg. Am besten lässt du dich nochmal professionell beraten oder buchst den Kurs bei Diana. Viele Grüße, Bea

  58. vielen lieben Dank für die ausführliche Erklärung. Wir melden auch gerade die Selbständigkeit an, denke es wird bei uns aber nicht greigen.

    Kind 1. Dezember 2022
    Basiselterngeld 12 Monate, Elternzeit aber 24 Monate beantragt.

    Kind 2 soll ca. Mitte 2025 auf die Welt kommen.

    würde es noch greifen?

    VG
    Miriam

  59. Hallo, mein Sohn wurde im Mai 2023 geboren und nächstes Kind kommt in 2024. Jetzt ist 2023 schon vorbei somit kann ich nicht mehr im Jahr vor Geburt des 2. Kindes ein kleingewebe anmelden, sondern nur noch im gleichen Jahr. greift die Regel dann auch dass ich noch das gleiche elterngeld erhalte oder ist es zu spät, da ich das Gewerbe im Jahr vor Geburt des zweiten Kindes hätte eröffnen müssen..

  60. Emil steht Kopf

    Hallo Hanni,
    an sich müsste es jetzt noch ausreichen. Dein Bemesszungszeitraum würde dann verschieben. Als Selbstständige zählen das vorherige Kalenderjahr, sprich 2023 und 2024 wird nicht angeschaut. In 2023 warst du im Mutterschutz, was ein Ausklammerungstatbestand ist, somit würde das Jahr 2022 als Berechnungsgrundlage verwendet werden.
    Viele Grüße
    Bea

  61. Hallo,
    mein Sohn ist im August 22 geboren. Ich habe bis Oktober 23 Elterngeld erhalten und ab November mich selbstständig gemacht. Jetzt bin ich erneut schwanger uns sitze an der Steuererklärung 2023. Wie mache ich das mit meinem Gewerbe und der Steuerklärung? Bisher habe ich Ta***x verwendet, aber sobald ich angebe, dass ich im Jahr 2023 ein Gewerbe habe, geht es nicht mehr weiter… Geht es grundsätzlich nicht als Gewerbetreibende die Steuerklärung über eine App zu machen? Ich brauche ja die Steuererklärung für den Elterngeld Antrag von Kind 2 aus dem auch hervorgeht, dass ich ein Gewerbe treibe damit der Bemessungszeitraum verschoben wird, oder nicht? Bisher habe ich nur eine Rechnung für meine selbstständige Tätigkeit ausstellen können und das auch erst in diesem Jahr (2023 also keine Einnahmen).

  62. Emil steht Kopf

    Hallo Faddy, ich bin leider keine Steuerberaterin und deine App/Software kenne ich leider auch nicht 😉 Tut mir leid, dass ich dir da nicht helfen kann. Viele Grüße, Bea

  63. Hallo. Schön, dass du deine Erfahrungen teilst.

    Ich möchte mich im August dieses Jahr mit einem Kleingewerbe selbstständig machen. Mein erstes Kind kam im Juli 2023 auf die Welt. Ich hatte 2023 Mutterschutz und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Das Basiselterngeld habe ich für ein Jahr beantragt und ich bekomme es das letzte Mal im Juni dieses Jahr. Vor meiner ersten Schwangerschaft habe ich Vollzeit in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet. 
    Nachdem ich kein Elterngeld mehr beziehe und mich mit einem Kleingewerbe selbstständig gemacht habe, werde ich dieses Jahr noch schwanger mit dem zweiten Kind und es kommt 2025 auf die Welt. Somit habe ich bis Juni 2024 Elterngeld fürs erste Kind bezogen und in 2023 Elterngeld sowie das Mutterschaftsgeld für das erste Kind bekommen. Ist das dann richtig, dass sich mein Bemessungszeitraum auf den 01.01.2022 bis 31.12.2022 verschiebt ?

    Vielen Dank im Voraus!

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